29.02.2009 | Historische und moralische Verantwortung der Bundesregierung Deutschlands
Mit der Ablehnung des Antrags der Fraktion Die Linke für die Anerkennung der von Deutschland begangenen Völkermorden im damaligen Deutsch-Südwestafrika (heutige Namibia) und der Ablehnung der Wiedergutmachung für die Opfer dieser Greueltaten durch den deutschen Bundestag mit den Stimmen der CDU/CSU, SPD und FDP, hat sich erneut der deutsche Bundestag und damit die Bundesrepublik Deutschland seiner bzw. ihrer historischen Verantwortung gegenüber den afrikanischen Völkern entzogen.
Die Forderung des namibischen Parlaments auf Wiedergutmachung für das deutsche Kolonialverbrechen in Namibia macht deutlich, dass die geleistete Entwicklungshilfe in Namibia kein Ersatz für Wiedergutmachung ist und sein kann.
Die Weltgemeinschaft hat bereits auf der UNO-Weltkonferenz gegen Rassismus, Rassendiskriminierung, Fremdenfeindlichkeit und die damit verbundene Intoleranz (Durban, 31. August - 8. September 2001) den Zusammenhang zwischen Kolonialismus und Rassismus klar dargestellt:
"Wir erkennen an, dass der Kolonialismus zum Rassismus, zur Rassendiskriminierung, zur Fremdenfeindlichkeit und damit zur Intoleranz geführt hat, und dass Afrikaner und Menschen afrikanischer Abstammung, Menschen asiatischer Abstammung sowie "indigene Völker" Opfer des Kolonialismus waren und nach wie vor Opfer seiner Folgen sind."
Um den zunehmenden Rassismus (alltäglicher, latenter sowie konkreter Rassimus) und die rassistische Vorurteile, die durch Kolonialideologien hervorgerufen sind, und die innerhalb der deutschen Bevölkerung heute noch sehr verbreitet sind zu bekämpfen, sind eine aufrichtige und ernsthafte Auseinandersetzung mit der deutschen Kolonialgeschichte und ihre Aufarbeitung unabdingbar. Eine ernstzunehmende und tragfähige Versöhnung mit Afrika kann nur durch eine Wiedergutmachung geschehen. Und diese Wiedergutmachung ist keineswegs eindimensional.
Für Moctar Kamara "Viel wichtiger als die von der deutschen Regierung befürchtete materielle bzw. finanzielle Wiedergutmachung im Falle der Anerkennung der Genozide, ist die psychologische bzw. die moralische Wiedergutmachung, d.h. die öffentliche Anerkennung der Fakten und ihre Reue durch Deutschland."
Zwecks Rechtfertigung des Kolonialunternehmens wurde auch die Geschichte der Menschheit zugunsten der Kolonialherren gefälscht. Wiedergutmachung heißt auch Rehabilitierung der Geschichte Afrikas. Nur so ist eine wahre Versöhnung der Völker Afrikas mit Europa möglich